Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“ An der GHS Hackenberg nehmen wir den § 1 des NRW-Schulgesetzes sehr ernst und fördern sowohl hochbegabte Kinder wie auch Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten.
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
Für die Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat die GHS Hackenberg ein Konzept zur Förderung und Stärkung der Schülerinnen und Schüler entwickelt. Gemäß LRS-Erlass NRW betrifft dies bis zur Jahrgangsstufe 6 „alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen“ sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7, bei denen „besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“ (Erlass 01.04.2015).
Feststellung der Lese-Rechtschreib-Schwäche
Zur Feststellung der LRS werden zu Beginn der 5.Klasse durch die Münsteraner Rechtschreibprobe bzw. die Hamburger Schreibprobe erste Informationen gesammelt. Die Auswertung wird anschließend mit Beobachtungen der Deutschlehrkräfte in der Jahrgangsstufenkonferenz besprochen und abgeglichen. Vorliegende Diagnosen durch qualifizierte Institute wie z. B. dem schulpsychologischen Dienst und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sollten frühzeitig eingereicht werden.
Förderung bei Lese-Rechtschreib-Schwäche
Die Förderung erfolgt neben dem Fachunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 wöchentlich in Kleingruppen, die im Rahmen von „Fordern und Fördern“ in einer zusätzlichen Stunde angeboten wird. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Lese- und Rechtschreibstrategien beherrschen und auch im freien Schreibprozesse anwenden können. Hierfür werden individuelle Förderpläne angefertigt, um den Lernprozess zu dokumentieren und entsprechend anzupassen.
Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Schwäche
Während der Förderung und auch in den weiteren Jahrgangsstufen orientieren wir uns an den Vorgaben zum Nachteilsausgleich, sowie einem Notenschutz in den Jahrgängen 5-6, vom LRS-Erlass NRW. Die Jahrgangsstufenkonferenz entscheidet über die Art des Nachteilsausgleichs, der individuell für die Schülerin bzw. den Schüler bestimmt wird. Das kann eine Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten, die Nutzung von Tablet/PC, die mündliche Überprüfung o.ä. sein. Der Nachteilsausgleich wird in jedem Fach gewährt und betrifft sowohl Vokabeltest wie auch Textaufgaben im Fach Mathematik. Durch den Notenschutz findet die Rechtschreibung bei der Notenvergabe keine Berücksichtigung. Im Zeugnis erscheint außerdem kein Vermerk zum Nachteilsausgleich.
Weitere Hilfen
Für eine erfolgreiche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ist ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrern und Eltern sehr hilfreich. Gemeinsam können wir Ihr Kind unterstützen und motivieren. Hierfür ist ein Elterngespräch während des Elternsprechtags sehr empfehlenswert.
Bei Fragen zum Thema LRS wenden Sie sich an Gül Pippel.